Allgemeine Geschäftsbedingungen der LIGHTHOUSE Impulse GmbH

 

  • Für alle Dienstleistungen der LIGHTHOUSE Impulse GmbH (nachträglich «LIGHTHOUSE» genannt) sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich.
  • Mit der Anmeldung an ein offenes Seminar oder die Beauftragung einer Leistung durch einen Auftraggeber für individuelle oder firmenspezifische Seminare und Leistungen anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.
  • Der Begriff Seminar wird als Synonym für Trainings, Kurse, Workshops und Informationsanlässe verwendet.
  • Sämtliche im Zusammenhang mit einem Seminar abgegebenen Unterlagen (z.B. Präsentationen, Videos, Fotos, Fragebogen etc.) sind geistiges Eigentum der LIGHTHOUSE und unterliegen dem Copyright. Sie dienen lediglich der privaten Nutzung der Seminarteilnehmer und dürfen weder kopiert, weitergegeben noch anderweitig (z.B. für Referate) verwendet werden. Dies gilt für alle Seminarunterlagen (auch auszugsweise).


  • Offene Seminare
  • Sämtliche Angaben zu Veranstaltungen und Seminaren sind unverbindlich. Irrtum in Beschreibung, Terminangaben oder Preis sind vorbehalten.
  • Die Teilnehmerzahl an den Seminaren ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
  • Anmeldungen können nur in schriftlicher Form per Briefpost, eMail, Fax oder Internet-Formular entgegengenommen werden und sind verbindlich. Durch die Anmeldung kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der LIGHTHOUSE zustande.
  • Die Angabe der Seminargebühren erfolgt in Schweizer Franken inkl. MwSt. Die Seminargebühren beinhalten die Teilnahme am Seminar, die Seminarunterlagen und die Verpflegung im Rahmen des Seminars gemäss Kursausschreibung. Hotel-, Reise- oder Transferkosten sind nicht inbegriffen.
  • Die Kursgebühren sind bis 4 Wochen vor Seminarbeginn auf das angegebene Konto der LIGHTHOUSE einzuzahlen. Erfolgt die Anmeldung später, so werden die Gebühren sofort fällig.
  • Die verbindliche Teilnahmebestätigung durch LIGHTHOUSE erfolgt nach Einzahlung der Seminargebühren.
  • Annullation: Bei einer Stornierung der Anmeldung durch den Kunden gelten die folgenden Regelungen:
  • Die Annullation durch den Kunden muss auf schriftlichem Weg erfolgen.
  • Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu senden.
  • Annullation erfolgt bis zu vier Wochen vor Beginn des ersten Seminartages: Es ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- fällig.
  • Annullation erfolgt bis zu 2 Wochen vor Beginn des ersten Seminartages: es sind 50% der Seminargebühren fällig.
  • Annullation erfolgt später als 2 Wochen vor Beginn des ersten Seminartages: Es erfolgt keine Rückerstattung der Seminargebühren.
  • Falls ein Anlass vorzeitig vom Teilnehmer beendet werden muss oder der Kunde aus irgendwelchen Gründen nicht vom ganzen gebuchten Seminarumfang profitieren kann, ist kei- ne Rückerstattung der Seminargebühren fällig.
  • Die LIGHTHOUSE kann ohne Angabe von Gründen ein Seminar annullieren. In diesem Fall erfolgt ein Angebot von mind. 2 Ersatzterminen oder die Rückerstattung der bereits geleisteten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  • Firmen- oder teamspezifische Seminare (geschlossene Gruppen)
  • Firmenspezifische Seminare & Angebote werden von LIGHTHOUSE schriftlich, in Form einer Offerte, per eMail oder Fax angeboten. Sie sind mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber für beide Seiten verbindlich.
  • Das Honorar wird zu 100% 10 Tage nach der Durchführung des Seminars fällig.
  • Annullation: Bei einer Stornierung des ganzen oder von Teilen des Auftrages durch den Auftraggeber (=Kunden) gelten die folgenden Regelungen:
  • Die Annullation durch den Kunden muss auf schriftlichem Weg erfolgen.
  • Der Kunde ist berechtigt, Ersatzteilnehmer zu senden.
  • Annullation erfolgt bis zu acht Wochen vor Beginn des ersten Seminartages: Es ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- fällig.
  • Annullation erfolgt bis zu 4 Wochen vor Beginn des ersten Seminartages: Es sind 50% der Seminargebühren fällig.
  • Annullation erfolgt später als 4 Wochen vor Beginn des ersten Seminartages: Es sind 100% der Seminargebühren fällig.
  • Falls ein Anlass vorzeitig von einem oder mehreren Teilnehmern beendet werden muss oder diese aus irgendwelchen Gründen nicht vom ganzen gebuchten Seminarumfang profitieren können, sind 100% der Seminargebühren fällig.
  • Findet ein vom Auftraggeber verschobenes Seminar inner- halb von 6 Monaten nach der geplanten Durchführung statt, so bleiben die Seminargebühren gemäss Offerte bestehen. Allfällige, bereits für LIGHTHOUSE angefallene Fremdkosten müssen im Falle einer Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden diesem weiterverrechnet werden.
  • Die LIGHTHOUSE kann unter Angabe von Gründen (z.B. Krankheit oder Ausfall eines Trainers, Co-Trainers oder Witterung) ein Seminar annullieren. In diesem Fall erfolgt ein Angebot von mind. 2 Ersatzterminen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Die Teilnahme an allen Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. LIGHTHOUSE haftet gemäss den gesetzlichen Haftungsverpflichtungen maximal bis zur Höhe des bereits eingezahlten Seminarhonorares. Die Haftung aufgrund höherer Gewalt, jede Art von Schadenersatz oder Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer entweder über eine private Unfallversicherung oder eine Unfallversicherung seines Arbeitgebers (UV/NBUV) verfügt.


  • Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizer Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren St.Gallen, Schweiz, als Gerichtsstand. Die LIGHTHOUSE ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu belangen.


Schmerikon 1.4.2021